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Webseiten im Test
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Barrierefreies Internet in Großbritannien
Es trennt uns mehr als nur der Ärmelkanal. Die Briten sind uns Meilen voraus, denn Gleichberechtigung im Internet gehört dort zum täglichen Leben. Mehr dazu...
Verbands-Telefon:
0 22 04 - 30 888 290
Service Hotline:
0 180 - 599 995 24
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Hauptinhalt
BITV des Bundes
Der 1. Mai 2002 war ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Das Bundesgleichstellungsgesetz trat in Kraft.
Das Kernstück des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen »Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze« ( BGG ) ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit.
Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung baulicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern zum Beispiel auch die Zugänglichkeit der elektronischen Medien für blinde und sehbehinderte Menschen.
Menschen mit Behinderungen sollen alle Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten- und Hochschulrahmengesetz geändert. Zudem wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt.
Ansprechpartner:
Referat 511Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS)
poststelle@bmgs.bund.de
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten:
Karin Evers-Meyerinfo@behindertenbeauftragte.de
www.behindertenbeauftragte.de
Barrierefreie Informationstechnik
Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 11 Barrierefreie Informationstechnik. Die entsprechende weiterführende »Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ( Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV )« wurde am 17. Juli 2002 veröffentlicht. Laut Pressestelle des Bundesministerium des Innern (BMI) ist für die fachlich-inhaltlichen Belange der Bedarfsträger der BITV das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) zuständig, für die technischen Aspekte das BMI. Letzteres habe spezielle Aufgaben dem Bundesverwaltungsamt übertragen.
Ansprechpartner:
Referat 511Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS)
poststelle@bmgs.bund.de Jörg Udo Aden
Bundesministerium des Innern (BMI)
JoergUdo.Aden@bmi.bund.de
Claudia Krüger
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Claudia.krueger@bva.bund.de
Beratung zur Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV): www.bit.bund.de